FES-Seminar

Fahreignungsseminar FES


Das Fahreignungsseminar ersetzt im Rahmen des Fahreignungsregisters (FAER) das bisherige Aufbauseminar,  das nur von Fahrlehrern durchgeführt wird. Die Teilnahme ist freiwillig und es kann bis zu einen Punkt abgebaut

werden.


Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu  ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Es wurde von Experten unter Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) konzipiert.


Eingeführt wird eine neue Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen.

Die Neukonzeption des Fahreignungsseminars verhindert ein reines Absitzen, so dass mit der Teilnahme ein besseres  Fahrverhalten und damit ein Mehr an Verkehrssicherheit einhergeht.


Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt  abgebaut werden allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe Verwarnung (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.


Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt werden:


Verkehrspädagogische Teilmaßnahme


Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte

(u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell  auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.


Verkehrspsychologische Teilmaßnahme


Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden mit Hilfe besonders geschulter Verkehrspsychologen  individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden.


Die Maßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und wird als Einzelmaßnahme durchgeführt.

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