ASF-Seminar

Aufbauseminar ASF

Führerscheinbesitzer die während ihrer Probezeit im Straßenverkehr auffällig geworden sind,werden von der Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet (früher Nachschulung genannt).

Die Anordnung ist an eine Frist gebunden, in der der Betroffene eine Teilnahme an einem ASF durch eine Teilnahmebescheinigung nachweisen muss.

Aufbauseminare müssen aus mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern bestehen. Deshalb können diese Kurse erst stattfinden, wenn die Mindest-Teilnehmerzahl erreicht ist. In Einzelfällen kann das dazu führen, dass eine von der Behörde gesetzte Frist versäumt wird, wenn man sich zu spät um einen Teilnehmerplatz
gekümmert hat.

Durch die Teilnahme an einem ASF werden keine Punkte abgebaut.

Seminarumfang

4 Sitzungen a 135 Minuten und eine Beobachtungsfahrt von mindestens 30 Minuten zwischen der 1. und 2. Sitzung

Dauer

das gesamte Seminar wird in mindestens 14 Tagen und höchstens 4 Wochen durchgeführt

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